Celesio: Douglas-Mann neuer Chef des internationalen Apothekengeschäfts

Der Personalumbau beim Pharmahandelskonzern Celesio geht weiter: Spätestens am 1. September übernimmt Stephan Borchert als neues Vorstandsmitglied das Ressort „Patient and Consumer Solutions“.

Borchert war seit Juli 2008 Geschäftsführer bei Douglas und für 750 Filialen der Parfümeriekette in 20 Ländern zuständig. Zuvor war der heute 41-Jährige seit 2005 bei der Bekleidungsfirma Esprit tätig. Zwischen 1998 und 2005 war Borchert bei der Unternehmensberatungsgesellschaft Roland Berger, zuvor drei Jahre bei Peek & Cloppenburg.

Nach Konzernangaben wird Borchert damit die Gesamtverantwortung für das internationale Apothekengeschäft von Celesio mit über 2.300 Standorten übernehmen. Dazu zählen die Marken Lloydspharmacy in Großbritannien sowie die Apothekenkette DocMorris. Zuvor hatte diese Aufgabe im Konzern Stefan Meister verantwortet, der Celesio aber 2009 in Richtung des Hauptaktionärs Haniel verlassen hatte.

Interessant macht diese Personalie auch der Umstand, dass zuvor bereits die Konkurrenz von Phoenix ebenfalls einen Douglas-Mann verpflichtet hat: seit Oktober 2010 leitet Stefan Herfeld dort als Geschäftsführer das Ressort Einzelhandel und ist damit ebenfalls für das Geschäft mit Apothekenketten zuständig.

Novellierung der Apothekenbetriebsordnung erneut verschoben

Ob Umbau der Rezeptur, Qualitätsmanagementsysteme oder erweiterte Anwesenheitspflichten des Apothekers – seit Juni 2010 werden in Berlin neue Vorschriften für Apotheken diskutiert. Was genau auf die rund 21.500 Apotheken in Deutschland zukommt, werden diese allerdings frühestens in einigen Wochen erfahren. Hintergrund ist die erneute Verschiebung der Veröffentlichung des offiziellen Entwurfs der Novelle zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Einer Sprecherin des Ministeriums nach soll das Papier allerdings noch vor der Sommerpause vorliegen.

Priorität im BMG hat wohl das Versorgungsgesetz, das neue Regeln für die ärztliche Versorgung vorsieht. Daher wurde der Zeitplan für die Novellierung der ApBetrO bereits mehrfach angepasst.

Fraglich ist derzeit noch, ob die Aktualisierung der Apothekenbetriebsordnung im Gegensatz zum inoffiziellen Referenten-Entwurf aus dem Herbst 2010 auch neue, dezidierte Regelungen für die Erbringung von Dienstleistungen haben wird. Eine Antwort auf diese Frage wird von einigen Apothekern mit besonderer Spannung erwartet, denn das Verwaltungsgericht Minden hatte Anfang des Jahres einer Apothekerin den Betrieb einer Kosmetikkabine in der Apotheke noch als „apotheken-unüblich“ bezeichnet und daher verboten.